Haftpflichtversicherung gerade für Mieter notwendig!
Warum versichern?
Niemand ist gegen Schäden, die seine Gesundheit oder seinen Besitz treffen gefeit. Allerdings besteht
die Möglichkeit, sich finanziell gegen Schäden abzusichern.
Die wichtigste Versicherung ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Gerade
Mieter von Wohnungen
können so das Risiko von Schäden die sie dem Vermieter verursachen abdecken. Denken Sie zum Beispiel an ein beschädigtes
Waschbecken oder eine völlig verkratzte Wohnungstüre die Sie Ihrem Vermieter ersetzen müssen.
Die Privat-Haftpflichtversicherung
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum
Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB) Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen
Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d. h. der Schädiger zahlt unter Umständen
den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise sogar
leer aus. Durch Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von
Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt, ob der
Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer übernimmt
sowohl die Regulierungs- als auch die Prozeßkosten. Der Versicherer führt im Namen des Versicherungsnehmers die
gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte.
Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind,
kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei
Vermögen verfügt, aus dem er Hätte Schadenersatz leisten können.
Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson,
Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung
(dies bezieht sich z. B. auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten bis 20.000 Mark sowie die
Vermietung einzelner Räume). Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert ebenso wie Sport
und der erlaubte, private Gebrauch von Schußwaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd. Ebenfalls eingeschlossen ist die
Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren unter Ausschluß von Hunden, Pferden und Rindern. Gegen diese Risiken kann
man sich aber gesondert versichern. Mitversichert ist auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit
diese nicht durch Tankanlagen und ähnliches verursacht worden sind (Anlagenrisiko).
Hausrat
Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung,
Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) vor den finanziellen
Folgen der Schäden, die durch
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
verursacht werden.Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz
bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber hinaus
Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen und Schneedruck. Nicht versichert
sind Kraftfahrzeuge. Einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, sind von der
Versicherung ausgenommen:
- Glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
- Kurzschluß an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
- Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
- Niederschläge, Grund- und Hochwasser
- Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
- Kriegsereignisse
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der
Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen,
jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung)
beim Versicherer anzugeben.
Hausrat: Wertsachen ausreichend mitversichern
In einer Hausratversicherung sind nicht allein die Dinge des alltäglichen
Gebrauchs versichert, sie schließt auch Wertsachen mit ein.
Dabei gibt es für Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Kunstgegenstände, handgeknüpfte Teppiche oder Münzen eine
Entschädigungsgrenze: Maximal 20 Prozent von der Versicherungssumme und dem beitragsfrei mitversichertem Vorsorgebetrag
stehen im Versicherungsfall zur Verfügung (Hausratversicherungs-Bedingungen VHB 92).
Vorsorgebetrag heißt, im Schadenfall addiert die Versicherung zur abgeschlossenen Hausratversicherungssumme noch einmal
zehn Prozent dieser Summe hinzu.
Wer beispielsweise ein teures Hobby hat, wie Münzen oder Briefmarken sammeln, sollte abklären, ob sein Versicherungsschutz
noch ausreicht. Ist dies nicht der Fall, kann man mit der Hausratversicherung auch individuelle Entschädigungsgrenzen für
Wertsachen vereinbaren.
Mehr zum Thema Versicherungen: http://www.versicherungen.de/versicherungen/index.htm
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