Haftpflichtversicherung gerade für Mieter notwendig!



Warum versichern?


Niemand ist gegen Schäden, die seine Gesundheit oder seinen Besitz treffen gefeit. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich finanziell gegen Schäden abzusichern.

Die wichtigste Versicherung ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Gerade Mieter von Wohnungen können so das Risiko von Schäden die sie dem Vermieter verursachen abdecken. Denken Sie zum Beispiel an ein beschädigtes Waschbecken oder eine völlig verkratzte Wohnungstüre die Sie Ihrem Vermieter ersetzen müssen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung


"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB) Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d. h. der Schädiger zahlt unter Umständen den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise sogar leer aus. Durch Abschluß einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt, ob der Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozeßkosten. Der Versicherer führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte. Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt, aus dem er Hätte Schadenersatz leisten können. Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung (dies bezieht sich z. B. auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten bis 20.000 Mark sowie die Vermietung einzelner Räume). Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert ebenso wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schußwaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd. Ebenfalls eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren unter Ausschluß von Hunden, Pferden und Rindern. Gegen diese Risiken kann man sich aber gesondert versichern. Mitversichert ist auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit diese nicht durch Tankanlagen und ähnliches verursacht worden sind (Anlagenrisiko).

Hausrat


Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch
verursacht werden.Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber hinaus Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen und Schneedruck. Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge. Einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, sind von der Versicherung ausgenommen: Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit m²-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben.

Hausrat: Wertsachen ausreichend mitversichern


In einer Hausratversicherung sind nicht allein die Dinge des alltäglichen Gebrauchs versichert, sie schließt auch Wertsachen mit ein. Dabei gibt es für Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Kunstgegenstände, handgeknüpfte Teppiche oder Münzen eine Entschädigungsgrenze: Maximal 20 Prozent von der Versicherungssumme und dem beitragsfrei mitversichertem Vorsorgebetrag stehen im Versicherungsfall zur Verfügung (Hausratversicherungs-Bedingungen VHB 92). Vorsorgebetrag heißt, im Schadenfall addiert die Versicherung zur abgeschlossenen Hausratversicherungssumme noch einmal zehn Prozent dieser Summe hinzu. Wer beispielsweise ein teures Hobby hat, wie Münzen oder Briefmarken sammeln, sollte abklären, ob sein Versicherungsschutz noch ausreicht. Ist dies nicht der Fall, kann man mit der Hausratversicherung auch individuelle Entschädigungsgrenzen für Wertsachen vereinbaren.

Mehr zum Thema Versicherungen: http://www.versicherungen.de/versicherungen/index.htm

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