Mitgliedschaft

Alles zur Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft

Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung, um genossenschaftliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Bitte beachten Sie:

Die Nachfrage unserer Mitglieder nach Wohnraum ist seit längerem sehr groß und nimmt weiter zu. Dies führt zu sehr langen Wartezeiten von zumeist mehreren Jahren. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich daher entschlossen, bis auf Weiteres keine neuen Mitglieder aufzunehmen.

Ausnahmen sind bei Übertragungen von Geschäftsanteilen, für Erben bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall bezogen auf eine bestehende Mitgliedschaft eingetreten ist, oder bei Wohnungsvermietungen nach öffentlichen Ausschreibungen möglich. Um die Identifikation mit dem Genossenschaftsgedanken und die familiäre Bindung an die Heimbau weiterhin zu unterstützen, können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner*innen sowie nahestehende Angehörige eines Mitglieds (Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern) auch weiterhin als Mitglied bei der Heimbau aufgenommen werden.

Dot Dot

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied in unserer Genossenschaft können jede Einzelperson, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.

Wie werde ich Mitglied?

Wenn Sie Mitglied in der Genossenschaft werden wollen, würden wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft halten wir in unserer Geschäftsstelle einen entsprechenden Fragebogen für Sie bereit. Über Ihren Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Nach der Aufnahme durch den Vorstand ist mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von EUR 325,00 einzuzahlen. Auf Ihr Geschäftsguthaben erhalten Sie jährlich eine Dividende, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.

Die Satzung der Heimbau Breisgau

Hier können Sie das Satzungsdokument der Heimbau Breisgau als PDF herunterladen.

Satzung herunterladen

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